Das beschreibt die Vorschrift nach welcher technische Geräte in einem Unternehmen geprüft werden müssen:
Unternehmer sind nach §3 der BetrSich V (Betriebssicherheitsverordnung) sowie §5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetzes) verpflichtet, eine Prüfung ihrer Betriebsmittel durchzuführen. Geprüft werden alle Gegenstände für den betrieblichen Bedarf, die eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Hierunter fallen beispielsweise Maschinen, Werkzeuge, Haushalts- und EDV-Geräte. Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung müssen die entsprechenden Anlagen identifiziert, aktiviert, geprüft und die Ergebnisse dokumentiert sowie archiviert werden.
Quelle:
https://kps-gruppe.de/leistungen/betriebsmittelpruefung/
Das bedeutet, es geht nicht nur darum die Betriebsmittel auf ihre Funktionalität zu prüfen, sondern in erster Linie die Mitarbeiter eines Unternehmens dadurch zu schützen, damit keine Unfälle passieren. Falls nämlich doch mal einer passieren sollte, steht der Arbeitgeber in der Nachweispflicht, dass das Gerät geprüft wurde und es nicht daran lag, dass er seine Pflicht vernachlässigt hat. Sollten die Geräte nicht geprüft worden sein, muss der Arbeitgeber mit einem hohen Bußgeld rechnen.