Liebe/r Lovedrive,
ich hoffe, die Emotionen bei deiner Schwester haben sich inzwischen etwas gelegt und das Trennungsjahr verläuft erträglich. Hier wurden leider ein paar falsche Tipps gegeben, die ich mal kurz berichtigen möchte, falls andere den Beitrag noch lesen:
Zum Thema Scheidung kann sie sich online informieren und sogar direkt über Scheidung-Online den Antrag stellen.
Ab dieser Antragsstellung und sobald die Beiden nicht mehr zusammenwohnen, gilt das Trennungsjahr.
Stimmt, über Scheidungen kann man sich online informieren. Stimmt, online kann man auch die
Scheidung einreichen. Was allerdings nicht stimmt, ist dass das Trennungsjahr ab dem Stellen des Scheidungsantrags läuft. Vielmehr geht es darum, dass sich das Paar wirklich getrennt hat, also die Ehe nicht mehr lebt. Gut ist es dafür, getrennte Wohnungen zu beziehen. Aber wenn das wegen des Geldes, der Kinder oder aus anderen Gründen nicht funktioniert, kann man sogar zusammen wohnen bleiben. Dann muss man nur "Tisch und Bett" voneinander trennen, also jeder seinen eigenen Haushalt führen und keine Liebe und Romantik mehr. Das reicht für das Trennungsjahr. Zum Nachweis ist es praktisch, eine Art Trennungsbrief zu schreiben oder ähnliches. Quasi etwas, um das Datum der Trennung nachweisen zu können.
Alles Gute für dich und deine Schwester weiterhin, update uns doch gern einmal, wie es aktuell aussieht.