Na ja, also die Verwaltungsbehörde darf ja von sich aus eigentlich gar nichts beschließen.
Es ist ja grundsätzlich so, dass sie ans öffentliche Recht gebunden ist. Sprich nie ohne Rechtsgrundlage handeln kann. Bei den Verwaltungsakten gibt es zum Beispiel den Befehlenden. Der fordert eine bestimmte Handlung. Beim gestaltenden VA wird festgehalten, in welchem Rechtsverhältnis zwei Subjekte stehen. Und wenn mal doch keine genauen Rechtsverhältnisse da sind, dann wird ein feststellender VA gebaucht.
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