Hallo,
Eine Woche kein warmes Wasser finde ich eine Zumutung.
Ich hab dazu mal ein wenig recherchiert und folgendes gefunden
„Unter einer Minderung versteht man eine Reduzierung der Miete beim Auftreten von Mängeln. Der Mieter muss die Minderung nicht ankündigen; es genügt, wenn der Mangel angezeigt wird. Der Mieter ist auch nicht verpflichtet, dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen“
„Iim Mietvertrag ist in aller Regel festgehalten, dass die Versorgung mit warmen Wasser im Mietpreis inbegriffen ist.“
Im Zweifelsfall einfach mal einen
Experten für das Thema Mietrecht konsultieren. Das dürfte in den Bereich des Zivilrechts fallen, wenn ich mich nicht täusche