Hi,
ich glaube nicht, dass du einfach so den Staat klagen kannst. Diese Gebühren sind einfach vorgesehen und so ist es. Ich bin auch der Meinung, dass man da Unterschiede machen sollte. Leider kann man auch nicht einfach so aufhören zu zahlen (hat mein Onkel mal gemacht), das gibt als Ordnungswidrigkeit und wird ziemlich teuer.
Soweit ich weiß, können aber Personen, die BAföG bekommen (vielleicht trifft das ja auf dich zu?), Empfänger von Pflegegeld oder Arbeitslosengeld II/Sozialgeld einen Antrag auf Befreiung stellen. (habe ich hier gelesen:
https://www.simplify.de/geld-sparen/ ) Das geht online und man muss scheinbar nur ein Formular ausfüllen und an die GEZ schicken.
Irgendwie witzig ist, dass auch Menschen mit einer Sehbehinderung von min. 60 % oder mit Hörschädigung nur eine ermäßigte Gebühr zahlen müssen. Sehr rücksichtsvoll xD