Als ich meine Steuererklärung gemacht habe, musste ich auch ein wenig suchen bis ich endlich herausgefunden habe, wo dies eingetragen wird. Die Homeoffice-Pauschale musst du in der Anlage N unter weitere Werbungskosten eintragen.
Achte aber bitte darauf, dass du entweder dein Arbeitszimmer absetzten kannst oder die Homeoffice-Pauschale beantragen kannst. Die
Homeoffice-Pauschale gibt es auch nur dann, wenn du mit deinen Werbungskosten über dem Betrag von 1000 € kommst, also die 600 € werden dort mit angerechnet.