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13.05.2022, 11:50

Wie läuft eine Verlassenschaftsschätzung ab?

Hallöchen! Ich dachte, es könnte ja jemanden hier im Forum geben, der sich mit der Thematik ein wenig auskennt.

Das Ding ist nämlich, dass ich durch den Tod eine entfernten Verwandten jetzt zum ersten Mal so richtig den Ablauf von allen rechtlichen Verfahren mitbekomme.
Davor wusste ich ja zum Beispiel auch gar nicht, dass die Verlassenschaft geschätzt werden muss.

Und genau diese Schätzung interessiert mich auch brennend. Wisst ihr vielleicht, wie genau die Verlassenschaftsschätzung abläuft?

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13.05.2022, 12:50

Tja, da wird dir sicherlich auch schon aufgefallen sein, wie standardisiert der ganze Prozess ist.
Die Leute wollen ja schließlich auch, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Aber genau wegen dieser starren Abläufe kann ich dir auch ziemlich genau erklären, wie man bei so einer Schätzung vorgeht.
Nach dem Todesfall wird vom Notar eine Todesfallaufnahme gestartet. Bei der hat er dann die Aufgabe, alle Besitztümer festzustellen und ausfindig zu machen. Dafür bekommt er dann zum Beispiel Bankauszüge oder die genauen Inhalte von Aktiendepots, aber es kann auch sein, dass er die Angehörigen befragt.
Oft wissen die dann nämlich noch Genaueres.

Wenn der Wert all dieser Dinge mehr ist als die Kosten für das Begräbnis, dann wird im nächsten Schritt das Verlassenschaftsverfahren eröffnet. Dabei bekommen dann alle Erben ihr Erbe.

Wenn du jetzt gerne noch mehr wissen würdest, dann guck doch mal hier vorbei: https://raeumungen.at/verlassenschaft-schaetzung/

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04.07.2022, 09:54

Ich habe tatsächlich auch erst vor kurzem davon gehört als der Bruder einer Arbeitskollegin aus Österreich gestorben ist. In Deutschland ist die Erbschaft ja gesetzlich geregelt, weshalb es hier auch keine Verlassenschaftsschätzung vorgenommen wird. Wie der Begriff schon sagt, muss soweit ich weiß natürlich erstmal das Vermögen geschätzt. In der Regel wird dafür ein Notar vom Gericht beauftragt, der das übernimmt. Auch werden die Angehörigen mit einbezogen, da die meist mehr über das Vermögen wissen und den Notar bei der Schätzung unterstützen können. Dann geht das alles an das Gericht. Ich würde aber auch hier raten sich einen Anwalt für Erbrecht zu holen. Auch wenn man dem Notar und dem Gericht in der Angelegenheit vertrauen sollte, können trotzdem auch Fehler passieren und wenn man sich dann selbst nicht auskennt, kann sich das dann schnell mal in die Länge ziehen.

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