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23.05.2022, 09:10

Wie zurechtkommen mit dem Scheidungsjahr?

Guten Morgen,

meine Schwester hat sich nach langem Diskutieren dafür entschieden, dass eine Scheidung von ihrem Mann unumgänglich ist.
Es ist schon schade, aber nach zehn Jahren Ehe kommen die Beiden überhaupt nicht mehr auf einen Konsens.
Aber selbst, wenn diese Entscheidung nun sinnvoll war, ist es trotzdem noch schwer für sie zu begreifen.
Nun müssen sie doch offiziell dieses Trennungsjahr antreten, oder? Wie weist man denn überhaupt nach, dass das wirklich ein ganzes Jahr ging? Sie ist erstmal restlos überfordert und ich würde ihr gerne helfen, so gut es geht.

LG

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lovedrive« (23.05.2022, 16:16)


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23.05.2022, 16:23

Hallo Lovedrive,

sowas ist immer traurig, aber manchmal wirklich besser...
Wichtig ist nur, dass sie einen guten Anwalt hat und sich nicht aus Sentimentalität von ihrem (Ex)Mann um den Finger wickeln lässt. Bei einer Scheidung wird der ehemalige Partner meist zu einer völlig anderen Person, weil es eben auch um Geld und Ansprüche geht. Und um Emotionen sowieso.
Zum Thema Scheidung kann sie sich online informieren und sogar direkt über Scheidung-Online den Antrag stellen.
Ab dieser Antragsstellung und sobald die Beiden nicht mehr zusammenwohnen, gilt das Trennungsjahr.
Manchmal kann man sich sogar etwas früher scheiden lassen, aber dazu würde ich einen professionellen Scheidungsanwalt befragen. Du hilfst ihr am meisten, wenn du einen guten Anwalt mit ins Boot holst und ihr zusätzlich in emotionalen Problemen zur Seite stehst. Die Zeit wird sicher nicht einfach, aber nach diesem Jahr wird es ihr nur besser gehen. Viel Erfolg!

MfG

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05.01.2023, 11:44

Liebe/r Lovedrive,
ich hoffe, die Emotionen bei deiner Schwester haben sich inzwischen etwas gelegt und das Trennungsjahr verläuft erträglich. Hier wurden leider ein paar falsche Tipps gegeben, die ich mal kurz berichtigen möchte, falls andere den Beitrag noch lesen:
Zum Thema Scheidung kann sie sich online informieren und sogar direkt über Scheidung-Online den Antrag stellen.
Ab dieser Antragsstellung und sobald die Beiden nicht mehr zusammenwohnen, gilt das Trennungsjahr.
Stimmt, über Scheidungen kann man sich online informieren. Stimmt, online kann man auch die Scheidung einreichen. Was allerdings nicht stimmt, ist dass das Trennungsjahr ab dem Stellen des Scheidungsantrags läuft. Vielmehr geht es darum, dass sich das Paar wirklich getrennt hat, also die Ehe nicht mehr lebt. Gut ist es dafür, getrennte Wohnungen zu beziehen. Aber wenn das wegen des Geldes, der Kinder oder aus anderen Gründen nicht funktioniert, kann man sogar zusammen wohnen bleiben. Dann muss man nur "Tisch und Bett" voneinander trennen, also jeder seinen eigenen Haushalt führen und keine Liebe und Romantik mehr. Das reicht für das Trennungsjahr. Zum Nachweis ist es praktisch, eine Art Trennungsbrief zu schreiben oder ähnliches. Quasi etwas, um das Datum der Trennung nachweisen zu können.

Alles Gute für dich und deine Schwester weiterhin, update uns doch gern einmal, wie es aktuell aussieht.

4

24.02.2023, 13:02

und wie ging es weiter damit?