Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium angefallen sind, können für die Steuererklärung relevant sein. Also können Fahrtkosten, Arbeitsmittel, wie Bücher, PC, Drucker, Papier, Büromaterial und Porto, Semestergebühren, Prüfungsgebühren, die Miete im Rahmen eines doppelten Haushalts, Verpflegungsmehraufwendungen und ggf. Zinsen für einen Kredit ansetzbar sein. Die Belege der Ausgaben sollten jedes Jahr gesammelt und aufgehoben werden.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/was-studen…setzen-koennen/