Wenn es sich bei den Renovierungsarbeiten um reine Erhaltungsaufwendungen handelt, die keine wesentlichen Verbesserungen oder Substanzvergrößerungen beinhalten, dann kann man diese von den Werbungskosten absetzten.
Handelt es sich um Instandsetzungs,- oder Modernisierungsmaßnahmen, die 15 % der Anschaffungskosten übersteigen, dann können diese Abgeschrieben werden. Liegt man unter 15 % dann kann man sich zwischen Abschreibung und Werbungskosten entscheiden.
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Hauskauf, Hausbau & Renovierung – Was lässt sich absetzen?